Zum Beitrag/Leserbrief (Quelle: Lausitzer Rundschau) „Verraten und Ende (verkauft)“ von Herrn Eckart Philipp in der Lausitzer Rundschau am 05.01.2017 anlässlich des Beitrages „Senftenberger verlieren Busverkehr“ in der Lausitzer Rundschau am 21. Dezember 2016 schreibt Olaf Gunder, Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion:
Der SBN wurde durch den Landkreis bereits im Jahr 2008 verkauft. Der SPD war es schon damals wichtig, soziale Standards für die Arbeitnehmer auch über den Schutzzeitraum des § 613 a BGB zu sichern. So wurde sichergestellt, dass der damals gültige Tarifvertrag durch den Arbeitgeber frühestens zum 31.11.2011 gekündigt werden konnte und darüber hinaus die Verpflichtung bestand, dass die Beschäftigung der Arbeitnehmer der SBN mindestens zu den Bedingungen eines branchen- und ortsüblichen (d.h. im Bereich Brandenburg/Sachsen) Tarifvertrages erfolgen muss.
Weiterhin wurde die Verpflichtung vereinbart, dass bis zum 30.09.2016 keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden dürfen.
Mit der Ausschreibung der Verkehrsleistungen im Landkreis OSL ab 2017 und über einen Zeitraum von 10 Jahren wurde wieder darauf geachtet, Sozialstandards zu sichern. In der Ausschreibung ist unter III.2.2 als Bedingung für den Auftrag die Anwendung des „Tarifvertrag Nahverkehr Brandenburg“ (TV-N BRB) gefordert. Die Regelungen des (TV-N BRB) können im Internet öffentlich eingesehen werden. Die derzeitigen tariflichen Regelungen des SBN wurden jedoch, auch in den Gesprächen mit den Abgeordneten der SPD-Kreistagsfraktion, als „Geheimnis“ behandelt. Aus einem Artikel in der Lausitzer Rundschau vom 14.06.2013 wird der Betriebsratsvorsitzende Herr Walter zitiert: „Der Haustarif, der weit unter dem branchenüblichen Tarifvertrag TVN liege, habe einen Lohneinstieg von ungefähr 9,50 Euro die Stunde.“
Wir gehen weiterhin davon aus, dass die meisten der heute beschäftigten Busfahrer auch bei einem Neuanfang bei der KVG ein höheres Entgelt als derzeit erhalten werden. Der Einstieg in der EG 5 u.a. für Busfahrer liegt bei 11,25 €/h und somit bei 1.908,52 € im Monat (Stand 01.05.2015). Die Arbeitszeit beträgt 39 und nicht mehr 40 Std. pro Woche. Für einen Teil der Mitarbeiter kann ein Neuanfang jedoch leider auch einen Einkommensverlust bedeuten, welcher zwischen 60 € und 100 € liegen könnte.
Politische Verantwortung übernehmen wir dahingehend, dass wir einen Nahverkehrsplan verabschiedet haben, welcher in Summe sogar zu Mehrleistungen gegenüber den derzeitigen Leistungen führt. Das sichert in Summe die Arbeitsplätze der Busfahrer welche für den OSL Kreis fahren. In der getätigten Ausschreibung wurde diesmal auch auf die Mindestforderung von 20 % Subunternehmerleistungen verzichtet. Dies ermöglicht weitere Arbeitsplätze beim Auftragnehmer bzw. ist bei der Vergabe an Subunternehmer auch zu berücksichtigen. Bei der Ausführung des Auftrages müssen die eingesetzten Beschäftigten der Subunternehmer ebenfalls entsprechend TV-N BRB vergütet werden. Dies sichert gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Wer hier wie Herr Philipp von Sozialdumping spricht, der schürt unnötig Ängste und verunsichert die Mitarbeiter und Bürger. Es ist gewiss keine schöne Zeit, wenn der Großauftrag, den man 9 Jahre sicher hatte, durch wettbewerbliche Vergabe wegfällt und betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden müssen. Aufgabe des Betriebsrates ist es nun, das maximale an Nachteilsausgleichen für die Mitarbeiter zu erwirken. Die Zuversicht sollte jedoch eher bei der Besetzung der Arbeitsplätze zur Erbringung der Nahverkehrsleistung liegen und nicht der Blick in die Arbeitslosigkeit.
Wir werden uns als SPD-Fraktion regelmäßig kundig machen, wie viele Mitarbeiter vom SBN übernommen und neu eingestellt wurden. Als Abgeordnete haben wir uns auch überzeugt, dass keine Dumpingangebote abgegeben wurden. Die finanziellen Mittel welche wir über den Kreishaushalt auch in Zukunft für den ÖPNV zur Verfügung stellen, sind in annähernd gleichbleibender Höhe. Ob die Übernahme aller Beschäftigten keinen Cent zusätzlich für den Kreishaushalt gekostet hätte, ist spekulativ. Das unternehmerische Handeln wird letztendlich klarstellen, ob Betriebshöfe oder eigene Werkstattleistungen zur Anwendung kommen.
Persönlich hätte ich mir gewünscht, dass Herr Philipp sich direkt an die SPD-Fraktion oder an mich wendet und ein Meinungsaustausch nicht über die Presse erfolgen muss.