Auf Antrag der SPD-Fraktion ist in der 9. Sitzung des Kreistages OSL am 23. September mehrheitlich beschlossen worden, dass die Verwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beauftragt wird, die Satzung für die Schülerbeförderung zu überarbeiten. Eine Veränderung soll dahingehend stattfinden, dass mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 als zuständige Schule auch eine Schule außerhalb des Landkreisgebietes gelten soll, wenn diese vom Wohnort näher gelegen ist oder in einer kürzeren Fahrtzeit erreicht wird als die zuständige Schule innerhalb des Landkreisgebietes.
„Das Thema Schülerbeförderungssatzung ist stets aktuell. Es gibt immer wieder Einzelfälle, wo sich betroffene Eltern benachteiligt fühlen. Eventuell sollte man auch über eine Öffnungsklausel für Härtefälle nachdenken, denn die Satzung ermöglicht derzeit keinen Ermessensspielraum,“ so Olaf Gunder, Vorsitzender der SPD Kreistagsfraktion.
Schüler welche ihren Wohnort im Gebiet der Kreisgrenzen haben, müssen teilweise täglich erheblich längere Fahrtwege auf sich nehmen, wenn sie die zuständige Schule innerhalb des Kreisgebietes besuchen. Wird eine andere, als die zuständige Schule der gewählten Schulform derzeit besucht, beträgt die Erstattung durch den Landkreis nur 30 % der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 30 % der Kosten der günstigsten, ermäßigten Zeitfahrkarte des ÖPNV für das gesamte Gebiet des Landkreises (Land-kreiskarte).
Die kürzere Fahrzeit/Entfernung soll, als ein Auswahlkriterium, das Anwahlverhalten im Sinne der Schüler bestimmen können und nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit im Elternhaus abhängen. Folglich sollen in dem Fall die tatsächlichen Kosten erstattet werden, höchstens jedoch die Kosten der günstigsten, ermäßigten Zeitfahrkarte des ÖPNV für das gesamte Gebiet des Landkreises (Landkreiskarte).
Olaf Gunder abschließend: „Es ist nicht unser Ansinnen, dass sich mit weiteren Änderungen in der Schülerbeförderungssatzung Türen und Tore für jedermann öffnen. Aber, wenn wir mit einer Anpassung in diesem Punkt erreichen, dass sich für einzelne Schüler Fahrzeiten verkürzen und Eltern keine finanziellen Einbußen haben, dann ist das sozial gerecht“.
Die überarbeitete Schülerbeförderungssatzung soll am 26. November im Kreistag zur Abstimmung stehen.
