In der Sitzung vom 3. Mai hat die Kreistagsfraktion der SPD die kommenden Ausschusssitzungen vorbereitet. Das wichtigste Thema, was diskutiert wurde, war die Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises OSL. Die SPD Fraktion hatte die Verwaltung aufgefordert, die Satzung dahingehend zu ändern, dass der Erstattungsanspruch auf Fahrtkosten mit dem ÖPNV auch beim Besuch von Schulen außerhalb des Landkreises erfolgt, wenn die Fahr- und Wartezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln kürzer ist, als zu einer vergleichbaren Schule im Landkreisgebiet.
Weiterhin wurde die Aufnahme einer Regelung zur vollen Erstattung der Fahrtkosten gefordert, wenn der Besuch einer Schule außerhalb des festgelegten Schulbezirks erfolgt, wenn für den Landkreis keine höheren Aufwendungen als beim Besuch der festgelegten Schule entstehen.
Mit diesen Satzungsänderungen kommt es zu finanziellen Entlastungen der Elternhäuser in einer überschaubaren Größe und für die Kinder zu kürzeren Fahrtzeiten.
Wenn der Kreistag in seiner Sitzung im Juni zustimmt, tritt diese Satzung zum neuen Schuljahr 2021/2022 in Kraft.
