SPD-Fraktion Calau

Das Thema Altanschließer (d.h.: Grundstücke, die bereits zu DDR-Zeiten ans zentrale Abwassernetz angeschlossen wurden) beschäftigt uns seit einigen Monaten sehr intensiv.

Der WAC ist verpflichtet, eine Lösung dieses Problems zu finden, weil es mehrere  Gerichtsentscheide zum Thema gab. Diese besagen: Altanschließer sind an den Investitionskosten ins Abwassernetz nach 1990 zu beteiligen. Die drei möglichen Varianten, welche vom WAC vorgeschlagen wurden, haben alle ihre Tücken und Ecken. Die ideale Lösung ist nicht dabei, wahrscheinlich gibt es diese überhaupt nicht. Es ist aber ein wichtiger Grundsatz für uns als Calauer SPD einzuhalten: im Ergebnis müssen die Kosten gerecht auf die Grundstückseigentümer verteilt sein.

Der WAC favorisiert die Variante 2, d.h.: alle fünf Jahre ist ein Erneuerungsbeitrag von den Grundstückseigentümern zu zahlen, die am zentralen Abwassernetz angeschlossen sind – und das in den nächsten sechzig Jahren. Dies belastet die nach 1990 angeschlossenen Grundstücke mehr, weil diese bereits einen Anschlussbeitrag gezahlt haben und diesen als Restbuchwert nur teilweise oder gar nicht wieder zurückerhalten sollen. Die Variante 1 (d.h.: nur die Altanschließer werden zu Zahlungen herangezogen) entspricht dem Sinn der Urteile des  Oberverwaltungsgerichts.

Allen Bürgern von Calau wünschen wir eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und für 2014 alles Gute.

André Bareinz

Fraktionsvorsitzender

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